Allgemein

Gebrauchtwagenverkauf von Privat

Einzelfragen rund um den Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs

Beim Autokauf wird viel Geld umgesetzt. Dies gilt nicht weniger für den Gebrauchtwagenverkauf. Doch immer wieder gibt es im Zusammenhang mit dem Autoverkauf durch Privatpersonen Fragen und Unklarheiten, die nicht nur für Unsicherheit sorgen, sondern auch recht teuer werden können. Beispielsweise sind sich viele Verkäufer unsicher, ob sie ihr Fahrzeug abmelden oder nicht. Für das Abmelden spricht, dass der Verkäufer mit dem Zeitpunkt der Abmeldung versicherungs- und steuertechnisch nicht mehr belangt werden kann. Denn so lange der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet, gehen Steuerbescheid und Bußgeld zuerst an den Verkäufer. Auf der anderen Seite darf ein abgemeldetes Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Raum abgestellt werden. Dies bedeutet, dass für das Fahrzeug ein Platz gefunden werden muss, wo er stehen darf. Für Probefahrten wird dann immer ein Kurzzeitkennzeichen erforderlich. Auch ist das Fahrzeug beispielsweise gegen Diebstahl nicht versichert. Auf jeden Fall sollte man im Falle eines Verkaufs dies der Versicherung und auch der Zulassungsstelle mitteilen.

Muss man zwei Versicherungen abschließen?

Die Mitteilung kann per Brief oder mit Kopie des Kaufvertrages erfolgen. Übrigens kommt mit dem Verkauf des Fahrzeugs auch ein Sonderkündigungsrecht für die Versicherung einher. Nach einem Verkauf und dem möglicherweise Neukauf eines Fahrzeugs, hat man vier Wochen Zeit, sich ein anderes Versicherungsinstitut zu suchen. Für den Fall, dass das neue Auto bereits gekauft ist, der alte Gebrauchtwagen jedoch noch nicht verkauft ist, muss man nicht zwingend zwei Versicherungen abschließen. Grundsätzlich sind die Versicherungen bereit, eine Übergangsfrist von zwei Wochen zu gewähren, während der beide Fahrzeuge über einen Vertrag versichert sind. Für die Verhandlungen sollte man sich eine Strategie zurecht legen. Bewährt hat sich auch ein gutes Verkaufstraining. Dabei geht es weniger darum, den Käufer „über`s Ohr zu hauen“, sondern den bestmöglichen Preis zu erzielen. Viele kleine Tipps können dabei hilf- und erfolgreich sein.

Von der Probefahrt zum Vertrag

Zentraler Bestandteil der Verkaufsverhandlungen bei einem Gebrauchtwagen ist die Probefahrt. Vor Antritt der Fahrt sollte sich der Verkäufer immer den Ausweis und den Führerschein des Probefahrers zeigen lassen. Den Namen und die Personalausweisnummer sollte man sich auf jeden Fall notieren. An der Probefahrt sollte der Verkäufer immer teilnehmen. So kann man Unklarheiten sofort bereinigen. Und darüber hinaus verhindern, dass das Fahrzeug während der Probefahrt gestohlen wird. Verkauft werden sollte das Fahrzeug nur mit einem schriftlichen Vertrag. Dort sollte das Fahrzeug mit Fahrgestellnummer unzweideutig aufgeführt werden; ebenso wie die Daten von Käufer und Verkäufer. Bei den Versicherungen oder im Netz findet man für einen solchen Vertrag neutrale Vordrucke. Die sollten jedoch an den Einzelfall angepasst werden. Nehmen Sie im Vertrag alle Absprachen auf, die Sie mit dem Käufer getroffen haben. So kann es auch später keine Missverständnisse geben.

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